Grundschule Tarmstedt

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Grundschule Tarmstedt

Grobkonzept zur Einrichtung eines Hortes
an der Grundschule Tarmstedt

Im März 2011

Sie können diesen Beitrag als PDF downloaden: Konzept zur Einrichtung eines Hortes.pdf

Der Hort an der Grundschule Tarmstedt orientiert sich an dem Kindertagesstätten- und Hortgesetz in Niedersachsen. Der Hort ist eine schulergänzende Tageseinrichtung für Kinder im schulpflichtigen Alter bis zur vierten Klasse vorrangig für Kinder der Grundschule Tarmstedt. 

Er bietet möglichst umfassende Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsmöglichkeiten nach der Schule. 

Der Hort versteht sich als pädagogische Einrichtung mit einer sinnvollen Freizeitgestaltung und Gelegenheit zur Erledigung der Hausaufgaben. 

Der Hort bietet ein warmes Mittagsessen und eine Ruhepause nach dem Essen an. 

Darüber hinaus ist der Hort Lebens- und Erfahrungsraum für Schulkinder, der zwischen Elternhaus und Schule angesiedelt ist. Daraus leiten sich seine familien- und schulergänzenden Aufgaben ab.

Öffnungszeit:

Montag bis Freitag von 12.30 Uhr bis 16.30 Uhr 

Räumlichkeiten:

Raum 112 und 113 im Erdgeschoss der Grundschule

Personal:

2 Fachkräfte, 1 Sozialpädagogische Fachkraft, 1 Erzieherin oder gleichwertige Ausbildung. 

Am 18.6.2012 hat die Samtgemeinde mitgeteilt, dass die Besetzung der Stellen erfolgt ist. Die Leitung und Betreuung im Hort übernehmen Frau Dagmar Zühlke und Frau Irina Seibert. Beide Fachkräfte sind langjährige pädagogische Mitarbeiterinnen der Grundschule, die schon seit 2004 mit der Leitung und Gestaltung der schulischen Betreuung erfolgreich beauftragt sind.

Gruppengröße:

20 Kinder (evtl. weitere 4 Plätze durch Platzsharing)

Kosten:

Die Kosten werden durch das Land, den Landkreis, die Samtgemeinde und die Erziehungsberechtigten bestritten. Die detaillierte Aufteilung wird noch durch die Samtgemeindeverwaltung erarbeitet.

1. Aufgaben des Hortes 

  • Betreuung und Versorgung der angemeldeten Kinder nach der Schule bis 16 Uhr.
  • Ansprechpartner für Kinder und Eltern in allen Fragen schulischer und nachschulischer Betreuung.
  • Förderung der Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes
  • Förderung der Selbstständigkeit / des verantwortungsvollen Handelns
  • Stärkung sozialer Kontakte, Förderung der Gruppenfähigkeit
  • Hilfestellung bei den Hausaufgaben

Die Schwerpunkte der Erziehungs- und Bildungsarbeit liegen darin, dass die Kinder im Hort: 

  • schulische Probleme und Aufgaben nacharbeiten, aufarbeiten und lösen können
  • sich selbst und andere annehmen, mit all ihren Stärken und Schwächen
  • Initiative und Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten bekommen und ausdrücken können
  • lernen, Verantwortung für ihr eigenes Tun zu übernehmen
  • alltägliche Erfahrungen und sich daraus ergebende Fragen und Probleme aufarbeiten können (Erfolgserlebnisse erzielen )
  • eigene Grenzen erkennen und Misserfolge ertragen lernen
  • Konflikte mit Kindern und Erwachsenen angemessen austragen und verschiedene Lösungsmöglichkeiten entwickeln
  • ihre Umwelt erforschen und sich mit ihr auseinandersetzen
  • eigene Bedürfnisse erkennen und mitteilen können
  • Freundschaften schließen und pflegen
  • mit Spaß und Ausdauer spielen und an verschiedenen pädagogischen Angeboten teilnehmen ( Kreativität )
  • einen Ausgleich durch Bewegung erlangen

2. Ablauf des Hortalltags

Nach der Schule: 

Ankunft der ersten Kinder aus der Schule in den Hort ist um 12.30 Uhr, weil die Grundschule Tarmstedt von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr verlässlich ist. 

Für die Kinder, die um 12.30 Uhr ankommen, wird der Gang zum Mittagstisch (in der Mensa der KGS) vorbereitet und ab ca. 13.00 Uhr mit der ersten Gruppe gemeinsam gegessen. Das pädagogische Personal achtet beim Essen noch auf kindgemäße und erzieherische Rituale, wie z.B. den gemeinsamen Tischspruch, das gemeinsame Beginnen und Beenden des Mittagessens. 

Die Kinder der 3. und 4. Klassen kommen je nach Stundenplan ggf. erst um 13.20 Uhr aus der Schule im Hort an. Sie haben dann in der 2. Essensgruppe bis ca. 14.00 Uhr die Möglichkeit, eine warme Mahlzeit zu sich zu nehmen.

  • Nach dem Essen und der Rückkehr in den Hort schließt sich eine Ruhepause von 30 Minuten an.
  • Im Anschluss an die jeweilige Ruhepause wird - je nach Zeit - die Freispielzeit angeboten. Das bedeutet im Einzelnen:
    • die Kinder können auf den Schulhof, um sich zu bewegen, alternativ können
    • die Kinder in die Sporthalle, um Bewegung und Sport dort auszuüben,
    • die Kinder können im Gruppenraum Tischspiele spielen oder sich in eine der „Ecken“ (z.B. Kuschelecke ) zurückziehen

Hausaufgabenbetreuung:

Die Hortkinder beginnen täglich bis auf Freitags um ca. 14.30 Uhr in zwei Gruppen mit der Erledigung der Hausaufgaben. 

Ein Teil der Kinder benötigt zur Bewältigung der Hausaufgaben die direkte Unterstützung des Betreuungspersonals. Ein anderer Teil benötigt nur punktuelle Unterstützung. Als Prinzip gilt: 

Die Hausaufgaben werden mit den Kindern gemacht - nicht für die Kinder! 

Die Hausaufgabenzeit beträgt in der Regel 60 Minuten, damit die Kinder möglichst noch freie Zeit zur Verfügung haben. Zeit, die sie dringend zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit brauchen. 

Freizeitgestaltung: 

Einen großen Teil ihrer Freizeit gestalten die Schulkinder in einer von Erziehern gut vorbereiteten Umgebung in eigener Regie: 

  • Sie lesen Bücher und Hefte
  • Sie spielen Karten oder Tischspiele
  • Sie malen und basteln (am Maltisch)
  • Sie konstruieren Türme, Gebäude, Fahrzeuge oder anderes in der Bauecke
  • Sie hören Kassetten oder CDs (in der Kuschelecke)
  • Sie verkleiden sich und schlüpfen in verschiedene Rollen (in der Puppenecke)
  • Sie gehen auf den Schulhof, um sich auszutoben.

Zudem haben die Kinder die Möglichkeit, an verschiedenen Aktionen (wie z.B. Singen, Musizieren, Bastelangebote, Bewegungsangebote in der Turnhalle, Backen, Nahrungszubereitung, Klanggeschichten usw. ) teilzunehmen. 

Um den Erlebnisbereich aller Hortkinder zu erweitern und sie mit zusätzlichen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung vertraut zu machen, werden voraussichtlich auch Angebote außerhalb des Hortes gemacht (z.B. Spaziergänge, kleine Exkursionen, Freibadbesuche...) 

Diese Freizeitaktivitäten finden voraussichtlich eher am Freitag statt, da an diesem Tag keine Hausaufgaben im Hort erledigt werden. Deshalb finden auch Feste und Feiern meistens an einem Freitag statt. 

Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuungszeiten werden noch festgelegt. 

Während der Ferienbetreuung können wegen der ganztägigen Betreuung auch Tagesausflüge oder verschiedene Projekte angeboten werden. 

3. Zusammenarbeit zwischen Eltern, Hort, Schule und anderen Fachkräften: 

Eltern und Hortbetreuer werden nur dann auf die Interessen und Bedürfnisse der Kinder wirksam eingehen können, wenn die gegenseitigen Erwartungen und Anforderungen bekannt und abgesprochen sind. Das heißt für die Betreuer, dass sie auf die Mitwirkung und das Vertrauen der Eltern angewiesen sind. 

Aus der Zusammenarbeit erfahren sowohl die Eltern, als auch die Betreuer mehr über das Kind (z.B. im Hinblick auf soziales Verhalten, schulische Entwicklung, Gesundheit usw.). 

Um eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass das Hort-Personal regelmäßige Elterngespräche, Elternabende oder auch Eltern - Hort - Lehrergespräche anbietet. In einigen Fällen setzt sich das Hortpersonal auch mit dem jeweiligen Lehrer der Kinder zusammen und bespricht Sozialverhalten, Arbeitsverhalten, Noten, Zeugnisse... 

Nach Bedarf wird auch mit anderen Fachkräften zusammengearbeitet, wie z.B. mit Schulpsychologen, ROBUS, Logopäden, Ergo-, Psycho-, Musiktherapeuten, Jugendamt und ggf. KJP (Kinder- und Jugendpsychologische Ambulanz ROW). 

Im Hort besteht auch für Eltern ggf. die Möglichkeit, andere Eltern mit ähnlichen Interessen und Problemen zu treffen und sich auszutauschen. 

Durch die Absprache von Eltern, Hortpersonal und Lehrkräften werden den Kindern viele Möglichkeiten in ihrer Entwicklung zur Selbstständigkeit, aber auch notwendige Grenzen aufgezeigt, an denen sie sich orientieren können. Das dient der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes und kann auch für einen besseren Schulerfolg sorgen. 

3. Schulweg, Weg nach dem Hort nach Hause

Wie der Schulweg auch, liegt der Weg nach dem Hort nach Hause in der Verantwortung der Eltern. Bei eventuell notwendigen Rückfahrten in die Dörfer werden wir uns bemühen, dieses mit den Eltern und der EVB abzustimmen. Gegebenenfalls muss sich das zeitliche Ende des Hortes auch nach den Busfahrzeiten der Linien 630 und 831 richten. 

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