Grundschule Tarmstedt

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Grundschule Tarmstedt

Informationen für die Eltern unserer Schulanfänger

(Der nachfolgende grundsätzliche Beitrag ist auch als PDF verfügbar.)


Grundschule Tarmstedt

Unsere Schule ist eine der beiden Grundschulen in der Samtgemeinde Tarmstedt.

Bei uns werden zurzeit ca. 250 Schüler unterrichtet. An unserer Schule arbeiten

18 Lehrkräfte, 1 Förderschullehrerin sowie 5 pädagogische Mitarbeiterinnen.

Jede Klasse hat ihren eigenen Klassenraum. Zusätzlich stehen uns ein Werkraum, eine Aula, die als Musikraum genutzt wird, ein kleines Forum mit Bühne, eine Schülerbücherei und ein Computerraum und zur Verfügung.

Die alte Turnhalle teilen wir uns mit den Vereinen und den Kindergärten, die neue Turnhalle, die erst 2007 eingeweiht wurde, teilen wir uns mit der Oberstufe der KGS Tarmstedt.

Uns ist es wichtig, für unsere Schüler ein angenehmes Lernklima zu schaffen und ein freundliches Miteinander unter den Schülern zu fördern. Dabei vertrauen wir auf Ihre Unterstützung.

Wir wünschen Ihrem Kind und Ihnen im Namen aller Lehrkräfte und Mitarbeiter der Grundschule Tarmstedt eine schöne und erfolgreiche Schulzeit an unserer und Ihrer Schule!


Verlässliche Grundschule

Die Grundschule Tarmstedt ist eine Verlässliche Grundschule. Verlässlich bedeutet, dass Ihr Kind nicht unerwartet vor der Haustür stehen wird, wenn Lehrkräfte erkranken oder zur Fortbildung müssen. Die Schule trägt dafür Sorge, dass folgende Zeiten eingehalten werden:

Für alle zur verlässlichen Betreuung angemeldeten Kinder beginnt der Schultag um 7.40 Uhr und endet frühestens um 12.40 Uhr. Die Anmeldung ist für ein Schulhalbjahr verbindlich.

Die Klassen 1 und 2 haben täglich Unterricht von 8.50 - 12.40 Uhr.

Die Klassen 3 und 4 haben von 8.00 - 12.40 Uhr Unterricht.

An einzelnen Tagen findet auch nach 12.40 Uhr Unterricht oder ein zusätzliches Förder- und Forderangebot statt. Einzelheiten darüber entnehmen Sie bitte dem aktuellen Stundenplan Ihres Kindes.


Einschulung

Etwa ein Jahr vor der eigentlichen Einschulung müssen Sie Ihr Kind in der Schule anmelden. Die Termine entnehmen Sie bitte der Tagespresse, sowie den Bekanntmachungen in den Kindergärten, außerdem werden Sie schriftlich zu einem bestimmten Termin eingeladen. Zur Anmeldung kommen Sie bitte mit Ihrem Kind zur Schule und bringen die Geburtsurkunde oder das Stammbuch mit. Im persönlichen Gespräch lernen sich dann Eltern/Kind und Schule kennen. Außerdem wird im Rahmen der Anmeldung durch einen in ganz Niedersachsen verbindlichen Sprachtest festgestellt, ob Ihr Kind zusätzliche Sprachförderung benötigt.

Ab dem Frühjahr finden Informationsabende in den Kindergärten und in der Schule statt, auf dem Sie alles Wichtige für den Schulanfang erfahren.

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können eingeschult werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit haben. Diese Schulfähigkeit wird von der Schule überprüft und festgestellt.

Schulpflichtige Kinder, die noch nicht die erforderliche Schulfähigkeit haben, können vom Schulbesuch zurückgestellt werden.


Einschulungsfeier

Die Einschulungsfeier findet immer am ersten Samstag im neuen Schuljahr statt.

Der Feier voraus geht ein Einschulungsgottesdienst, der in den letzten Jahren am Freitagabend vor der Einschulung stattfindet und so unbelastet von der Hektik des Einschulungsmorgens großen Anklang findet (die Teilnahme ist natürlich freigestellt).

Die Einschulungsfeier findet seit 2020 in der neuen Sporthalle ab 9Uhr statt und beginnt mit der Begrüßung durch den Schulleiter, auch kleine Vorführungen der älteren Schulkinder heißen die Schulanfänger willkommen. Seit der Coronapandemie veranstalten wir für jede Klasse eine eigene Einschulungsfeier

Dann gehen die Schüler mit ihren Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern in die Klassenräume und erleben ihre erste Unterrichtstunde. Dort bekommen sie auch den Stundenplan.

In der Zwischenzeit erhalten Sie als Eltern noch wichtige Informationen von der Schule, dem Elternrat und dem Förderverein der Grundschule und können Kaffee trinken und ein Stück Kuchen essen. Die Cafeteria wird immer von den Eltern des 3. Schuljahres vorbereitet.

Nach der Unterrichtstunde ist der 1. Schultag beendet. An einem der folgenden Schultage findet dann ggf. ein Fototermin für die Einschulungs-Klassenfotos der regionalen Presse statt (freiwillig).


Eingangsphase

Um Ihrem Kind den Schulanfang zu erleichtern, werden die Klassenlehrer in der ersten Zeit von den Betreuungskräften und Förderschul-Lehrkräften unterstützt. Am Donnerstagabend vor der Einschulung findet auch der erste Elternabend statt, auf dem Sie von den Klassenlehrern über die Unterrichtsinhalte und viele weitere Details informiert werden. Auch die Elternvertreter werden dann gewählt.


Unterrichtsfächer

In Niedersachsen gibt es durch Erlasse des Kultusministeriums vorgeschriebene Unterrichtsfächer.

In den Klassen 1 und 2 wird Erstunterricht erteilt mit den Schwerpunkten Lesen, Schreiben und Rechnen. Dazu kommen Kunst, Musik, Religion, Sachunterricht und Sport. Die beiden Schuljahre 1 und 2 werden als Einheit gesehen. Die erwarteten Kompetenzen in den Bereichen Deutsch und Mathematik sind zum Ende des 2. Schuljahres im Kerncurriculum (Lehrplan) der Grundschule beschrieben. Dann findet auch die Versetzung statt, u. a. wenn das Kind über ausreichende Kompetenzen in Deutsch und Mathematik verfügt.

In den Klassen 3 und 4 werden die Fächer Deutsch, Englisch, Kunst, Mathematik, Musik, Religion, Sachunterricht, Sport, Textiles Gestalten und Werken erteilt. Im 3. Schuljahr wird Schwimmunterricht erteilt. Außerdem gibt es für die 3. und 4. Klassen ein wechselndes Angebot an Arbeitsgemeinschaften. Am Ende der 3. Klasse gibt es eine Versetzung. Am Ende der 4. Klasse geht Ihr Kind in eine der weiterführenden Schulen, in der Regel ein Schulzweig der KSG (Kooperative Gesamt Schule) Tarmstedt über.


Klassenlehrkraft und Fachlehrkräfte

Wenn es um Ihr Kind geht, ist die Klassenlehrkraft in erster Linie Ihr Ansprechpartner. Sie unterrichtet die meisten Stunden in der Klasse, deshalb kennt sie Ihr Kind besonders gut. Außerdem ist die Klassenlehrkraft für alle organisatorischen Dinge zuständig. Bei speziellen Fragen, die nur einzelne Fächer betreffen, sprechen Sie ggf. die entsprechenden Fachlehrkräfte an.

Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, vereinbaren Sie ein Gespräch mit der Klassenlehrkraft. Sie nimmt sich gern Zeit. Vermeiden Sie unbedingt unangemeldete Kurzgespräche nach Schulschluss oder vor Schulbeginn!

Hier ist keine Zeit für ein ruhiges Gespräch.


Schulsozialarbeiterin

Bei weitergehenden Problemen ist es sinnvoll, unsere Sozialarbeiterin Frau Angela Heberling hinzuzuziehen. Sie kennt auch außerschulische Hilfsangebote und Ansprechpartner bei schulischen und häuslichen Problemen.

Die Sprechzeiten der Schulsozialarbeiterin hängen im Schulgebäude aus.


Elternvertretung

In den ersten Wochen nach den Sommerferien werden in den Klassen 1 und 3 die Elternvertreter für 2 Jahre gewählt und zwar

  • der Vorsitzende
  • sein Stellvertreter
  • Vertreter für die Klassenkonferenz
  • und dessen Stellvertreter

Gewöhnlich findet die Wahl beim ersten Elternabend der Klassen statt. Die Erziehungsberechtigten haben pro Kind nur eine Stimme.

Der Vorsitzende vertritt die Interessen von Eltern und Kindern gegenüber der Klassenlehrkraft und der Schule. Er und sein Stellvertreter sind zugleich auch Mitglieder des Schulelternrates. Aus seiner Mitte werden die Elternvertreter für die Gesamt- und Fachkonferenzen gewählt. Wer sich dafür interessiert, kann auch gewählt werden, die Schule im Gemeinde- und Kreiselternrat zu vertreten.

Der Schulelternrat trifft sich in gewissen Abständen. Es werden dort Probleme angesprochen und Lösungsvorschläge erarbeitet. Oft ist er Wegbereiter und Organisator für gelungene Schulfeste und andere Aktivitäten.


Elternmitarbeit

Ebenfalls zwei Jahre im Amt sind die Elternvertreter für die Klassenkonferenz. Sie nehmen auch an der Zeugniskonferenz teil. Nutzen Sie die Möglichkeit zur Elternmitarbeit in der Schule. In vielen Fällen haben Sie dabei auch Stimmrecht. Außerdem benötigen wir für viele Schul- und Klassenveranstaltungen Ihre tatkräftige Unterstützung, da wir manche Projekte ohne Sie gar nicht durchführen können. Die Bitte um Hilfe erfolgt bei den verschiedenen Anlässen.


Hausaufgabenhilfe

Eine besondere Einrichtung unserer Schule, über die wir uns ganz besonders freuen, ist die Hausaufgabenhilfe. Ehrenamtlich tätige Erwachsene, Eltern und pädagogische Mitarbeiterinnen bieten jeden Tag außer Freitags von 12.45 ? 14.15 Uhr diese Unterstützung an. Unter Anleitung erledigen die Kinder ihre Aufgaben. Je nach Bedarf wird mit ihnen aber auch zusätzlich geübt. Die „Hausaufgabenhelferin“ hält möglichst engen Kontakt zu den Klassenlehrern, um gezielt helfen zu können. Sie können Ihr Kind dafür bei der Klassenlehrkraft anmelden.


Zusammenarbeit mit anderen Schulen

Die Grundschule Tarmstedt steht in engem Kontakt mit den anderen Tarmstedter Schulen und den Schulen in der Umgebung. Insbesondere die Schulleitungen treffen sich in regelmäßigen Abständen zwecks Absprachen und Informationsaustausch. Trotzdem werden Sie immer wieder Besonderheiten und Unterschiede zwischen den Schulen feststellen, die jede einzelne Schule prägen.

Alle Schulen verfolgen jedoch das gleiche Ziel: Ihr Kind soll entsprechend seiner individuellen Fähigkeiten gefördert und gefordert werden und sich zu einer selbstbewussten Persönlichkeit entwickeln.


Die Grundschule Tarmstedt von A - Z

An- und Ummeldungen

Wenn Sie umziehen und die Schule wechseln, können Sie Ihr Kind während der Bürozeiten an- bzw. abmelden.

Aufsicht:

Vor der 1. Stunde (ab 7.40 Uhr) und in den Pausen führen Lehrer auf dem Schulhof und an der Bushaltestelle Aufsicht. Sie sind dann Ansprechpartner für die Schüler aller Klassen. Sie schlichten bei Konflikten, reden mit den Kindern und hören ihnen zu. Aber: Die Lehrer der Aufsicht können nicht gleichzeitig überall sein und von daher auch nicht alles sehen. Auch erfordert nicht jeder Streit ein Eingreifen durch Lehrkräfte.

Bastel-, Textil- und Werkgeld

Einige Fächer sind sehr materialaufwändig. Pro Schuljahr sammeln wir für Verbrauchsmaterial 10 Euro ein. Dafür müssen für diese Fächer keine Bücher angeschafft werden.

Beratung:

Wenn Sie Probleme oder Schwierigkeiten bei der Erziehung Ihres Kindes haben, sprechen Sie vertrauensvoll mit den Klassenlehrkräften. Gegebenenfalls vermitteln wir auch Kontakte zu Beratungsstellen.

Betreten der Schule:

Die Schüler betreten die Schule über den Schulhof oder von der Bushaltestelle vor der Schule. Verabschieden Sie bitte dort auch Ihre Kinder. Sie als Eltern bitten wir, die Schule über den Haupteingang zu betreten, wenn Sie zum Hausmeister und ins Sekretariat möchten oder einen Lehrer sprechen wollen. Wenn Sie Ihr Kind mittags abholen wollen, warten Sie bitte auf dem Schulhof. Mit diesen Maßnahmen verfolgen wir die Sicherheit der Kinder im Schulgebäude und fördern ihre Selbständigkeit.

Beurlaubungen:

Für Erholungsurlaub sind ausschließlich die Ferienzeiten vorgesehen. Sollte es trotzdem einmal nötig sein, dass Sie aus anderen Gründen Ihr Kind beurlauben möchten, wenden Sie sich an die Klassenlehrkraft. Sie kann Urlaubsanträge bis zu 3 Tagen genehmigen. Ausnahme: Urlaubsanträge, die in direktem Zusammenhang mit den Ferien stehen, sind immer schriftlich an die Schulleitung zu richten. Diese können nur dann genehmigt werden, wenn eine unzumutbare Härte für die Familie bei einer Ablehnung entstehen würde. Hohe Reise- und Beherbergungskosten und ungünstige Anfahrt- und Rückkehrtermine stellen keine unzumutbaren Härten dar, da diese Bedingungen für alle Familien in Niedersachsen gelten. Kuraufenthalte werden grundsätzlich genehmigt, wenn eine Bescheinigung des Arztes vorliegt.

Bürozeiten:

Montags bis freitags von 8.00 – 13:00 Uhr.

Andere Zeiten bitte nur nach vorheriger Absprache.

Computerraum:

Unsere Schule verfügt über einen PC-Raum mit 16 vernetzten Computern mit Internet-Anschluss. Kleine Lerngruppen und Klassen können dort unter Anleitung der Lehrer mit Hilfe von speziellen Lernprogrammen üben.

Elternsprechtage und Sprechzeiten:

Einmal im Jahr finden an der Grundschule Tarmstedt Eltern-Kind-Sprechtage statt. Wenn Sie darüber hinaus die Lehrkräfte sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Fahrrad fahren:

Wir empfehlen Ihnen dringend, dass Sie Ihr Kind erst ab dem 3. Schuljahr und wenn der Schulweg mehr als 1,5 km Entfernung beträgt, mit dem Fahrrad zur Schule kommen lassen. Die jüngeren Kinder sind den Anforderungen des Straßenverkehres nicht gewachsen und geraten oft in gefährliche Situationen. In der Vergangenheit haben sich die Eltern an unseren Rat gehalten und wir hoffen, dass Sie das auch tun. Die Beherrschung des Fahrrades und die Fahrradprüfung sind Themen des Sachunterrichtes im 3. und 4. Schuljahr.

Gesundes Schulfrühstück:

Wir frühstücken gemeinsam in der Klasse. Das Frühstück für Ihr Kind sollte appetitlich in einer Frühstücksdose angerichtet sein und aus Brot, Obst und/oder Gemüse und evtl. Joghurt o. Ä und einem Getränk bestehen. Sehr süße oder koffeinhaltige Getränke sowie Süßigkeiten und Salzgebäck sind als Frühstück in der Schule nicht geeignet. Trinkbehälter aus Glas sind verboten.

Hausaufgaben:

Hausaufgaben sollen das Gelernte vertiefen und den Unterricht vorbereiten. Ihr Kind sollte schrittweise lernen, diese selbständig anzufertigen.

Konferenzen:

In den Konferenzen werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen wichtige Entscheidungen getroffen, die einzelne Kinder, Klassen oder die gesamte Schule betreffen. An vielen Konferenzen nehmen Elternvertreter mit Stimmrecht teil.

Kopfläuse:

Hin- und wieder treten bei den Kindern Kopfläuse auf. In dem Fall werden alle Eltern der betroffenen Klasse durch ein ausführliches Info-Blatt informiert und aufgefordert, bei dem eigenen Kind zu überprüfen, ob auch ein Kopflausbefall vorliegt. In dem Fall ist die Schule unverzüglich zu informieren und die entsprechende Behandlung durchzuführen. Wenn Ihr Kind davon betroffen ist, können Sie auch einen Arzt aufsuchen und sich das entsprechende Mittel verschreiben lassen. Nach der erfolgreichen Behandlung kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen. Um erneuten Befall zu vermeiden, versäumen Sie bitte nicht, Bettwäsche, Kuscheltiere, Polstermöbel, Mützen, Schals, Jacken usw. gründlich zu reinigen und - ganz wichtig - die Behandlung nach rund 10 Tagen zu wiederholen.

Krankmeldungen:

Sollte Ihr Kind erkranken, informieren Sie bitte umgehend (spätestens am 3. Tag) die Schule. Das kann über Mitschüler, telefonisch oder schriftlich geschehen.

Parken vor der Schule:

Die Parkplätze an der Schule sind sehr begrenzt. Aus diesem Grund sollten Sie vermeiden, ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen oder abzuholen. Sollte dieses jedoch unvermeidbar sein, bitten wir um Um- und Rücksicht auf dem Parkplatz. Die linke Seite des Parkplatzes ist für die Autos der Lehrkräfte vorgesehen und muss freigehalten werden.

Schulbücher:

Eine Schulbuchliste erhalten Sie rechtzeitig vor den Sommerferien. Sie entscheiden, ob Sie die Bücher kaufen oder ausleihen wollen. Genauere Informationen erhalten Sie auf dem Elternabend und/oder per Elternbrief.

Schülerbücherei:

Unsere Schule verfügt über eine kleine Bücherei, aus der die Schüler Bücher unter Aufsicht eines Lehrers und Schülern der 4. Klassen unentgeltlich ausleihen können.

Schullaufbahn-Empfehlung:

Zum Ende der vierten Klasse gibt die Schule für jedes Kind eine Laufbahnempfehlung ab. Die Eltern entscheiden auf Grundlage der Empfehlung in freier Verantwortung über die Anmeldung zu einer weiterführenden Schule.

Schulträger:

Schulträger ist die Samtgemeinde Tarmstedt. Sie ist für die Ausstattung der Schule mit Lehr- und Unterrichtsmaterial und für die Gebäudeunterhaltung zuständig.

Schwimmen:

Leider stehen unserer Schule für den Schwimmunterricht lediglich die Freibäder in Hepstedt oder Wilstedt zur Verfügung. Hallenbäder sind zu weit entfernt. In der Regel wird der Schwimmunterricht im 3. Schuljahr ab Mai erteilt. Die Beförderung erfolgt mit dem Bus. Die Kosten für den Schwimmunterricht und die Beförderung trägt die Schule bzw. Samtgemeinde.

Sportzeug:

Für den Sportunterricht benötigt Ihr Kind Hallenturnschuhe mit heller Sohle und Sportzeug.

Extreme Wetterverhältnisse:

Dem Rundfunk entnehmen Sie bitte, ob im Winter im „Regierungsbezirk Lüneburg, Landkreis Rotenburg“ wegen der ungünstigen Witterungsverhältnisse die Schule ausfällt. Ebenfalls finden Sie diese Information im Internet unter der Adresse http://www.vmz-niedersachsen.de/.

Bei extremen Wetterlagen (in unserer Region z.B. Eisregen) entscheiden Sie als Eltern, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken.

Im Sommer kann es bei sehr hohen Temperaturen in Absprache mit den anderen Schulen vor Ort „Hitzefrei“ geben. Dann ist nach der fünften Stunde um 12.40 Uhr Unterrichtsschluss. Eine Betreuung ist aber für Ihr Kind in der Schule im Rahmen der Verlässlichkeit auf jeden Fall gewährleistet.

Versetzung:

Eine Versetzung findet am Ende der 2. und 3. Klasse statt.

Versicherung:

In der Schule und auf dem direkten Schulweg sind die Schüler bei der Gemeindeunfallversicherung versichert. Unfälle melden Sie bitte umgehend der Schule, damit alles an die Versicherung weitergeleitet werden kann.

Weiterführende Schulen:

Im 4. Schuljahr erhält Ihr Kind eine Schullaufbahnempfehlung für die weiterführenden Schulen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium). In Tarmstedt sind diese Schulformen unter einem Dach in der KGS (Kooperative Gesamt Schule) vereint.

Zensuren:

In den ersten beiden Schuljahren erhält Ihr Kind Berichtszeugnisse. Zensuren gibt es erst ab der 3. Klasse. Sie setzen sich aus den schriftlichen und mündlichen Leistungen zusammen, die in der Schule erbracht werden. Hausaufgaben werden nicht benotet, fließen aber in die Beurteilung des Arbeitsverhaltens ein.

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Grundschule Tarmstedt
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